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Es ist beschlossen. Das Europäische Parlament sagt ja zur neuen Urheberrechtsreform und den darin enthaltenen Artikeln 11 (jetzt Artikel 15) und 13 (jetzt Artikel 17).
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Jonas Braun | Cyber Security Writer

Ist das das Ende? Das EU-Parlament stimmt für eine neue Urheberrechtsreform

Update vom 29.03.2019.

Es ist beschlossen. Das Europäische Parlament sagt ja zur neuen Urheberrechtsreform und den darin enthaltenen Artikeln 11 (jetzt Artikel 15) und 13 (jetzt Artikel 17). Julia Reda (zum Zeitpunkt der Abstimmung noch Mitglied der Piraten Partei) findet Worte, die die Ereignisse der Abstimmung treffend beschreiben: Es ist ein „schwarzer Tag für die Netzfreiheit“. Für eine neue Reform stimmten am 26.03.2019 348 Abgeordnete dafür, 274 dagegen, 36 enthielten sich. Eine Abstimmung über Änderungsanträge wurde mit 317 zu 312 Stimmen abgelehnt.

Die hitzigen Debatten rund um die Upload-Filter scheinen eine gesellschaftliche Spaltung zwischen den jungen, internetaffinen Menschen und einem Großteil der Parlamentarier ausgelöst zu haben. Den Kritikern der Copyright-Reform wurde vorgeworfen, Zahnräder eines von den großen Technologieunternehmen betriebenen Motors zu sein. Befürworter der Reform wurden der Unwissenheit über die Funktionsweise des Internets beschuldigt.

Die überwiegend jungen Menschen fühlen sich trotz zahlreicher Demonstrationen mit über 200.000 Beteiligten und der größten Petition Europas mit mehr als 5 Millionen Unterschriften weder gehört noch verstanden. Im Gegenteil. Viele Abgeordnete sehen in den Demonstranten einen Versuch Googles, sich in die Proteste einzumischen. Sven Schulze von der CDU unterstellt dem Tech-Unternehmen in einem Tweet, sich für besorgte Bürger auszugeben und verantwortlich für eine Welle von Beschwerde-Mails zu sein. Andere behaupten Demonstranten wären gekauft.

Die neue Reform ist gültig, sobald der europäische Rat seine finale Zustimmung erteilt hat. Das geschieht vorraussichtlich am 9. April 2019. Da es sich bei der Reform lediglich um eine Richtlinie handelt, haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Reform in nationale Gesetze umzuwandeln. Sollte die Bundesregierung im EU-Rat wider Erwarten gegen die neue Urheberrechtsreform stimmen, wäre eine Sperrminorität gegeben und könnte die Reform doch noch stoppen.

Was bedeutet der Beschluss der neuen Urheberrechtsreform?

Hier ein vorläufiger, übersetzter Auszug der neuen Urheberrechtsreform. Die folgenden Punkte fassen die zentralen Änderungen zusammen.

Presseveröffentlichungen werden im Hinblick auf die Online-Nutzung besser geschützt. Demnach sind Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaften (wozu auch Websites von profitorientierten Unternehmen zählen) verpflichtet, Lizenzen von den jeweiligen Verlagen für verlinkte Pressemitteilungen zu erwerben. Die Lizenz gilt nicht für den Hyperlink, sondern für die in der Preview angezeigten Bilder und kurzen Textausschnitte. Die vorgesehenen Rechte verfallen nach zwei Jahren der Veröffentlichung einer Mitteilung.

Artikel 16 – Pauschalabgaben für Verwertungsgesellschaften

In dem Fall, dass ein Urheber einem Verleger die Lizenz seines Werkes überträgt, kann der nationale Gesetzgeber festlegen, dass auch dem Verleger ein Anspruch auf einen Anteil am Ausgleich zusteht.

Artikel 17 – Upload-Filter

Online-Dienstanbieter, bei denen Nutzer Inhalte hochladen können, sind verpflichtet, geistiges Eigentum verstärkt zu schützen. Ausnahmen sind nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien, Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste, Online-Marktplätze, sowie Cloud-Dienste, die ihren Nutzern das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen (Artikel 2). Ebenfalls ausgenommen sind Start-Ups, welche seit weniger als 3 Jahren existieren, weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen und weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat auf ihrer Website aufweisen. Es müssen alle 3 Vorrausetzungen erfüllt sein, um einer Filterpflicht zu entgehen.

Online-Plattformen machen sich in Zukunft bei Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer strafbar. Die Dienste müssen „alle Anstrengungen“ unternehmen, um mit dem Rechteinhaber zum Beispiel Lizenzvereinbarungen abzuschließen. Erst dann dürfen Werke oder sonstige Schutzgegenstände öffentlich zugänglich gemacht werden. Auch User, die kein profitorientiertes Ziel haben, dürfen dann diese Inhalte hochladen.

Sollten die betreffenden Plattformen keine Lizenzen erhalten, müssen sie dafür sorgen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht mehr hochgeladen werden können. Dies würde laut vielen Experten die Einführung von Upload-Filtern bedeuten – auch wenn diese namentlich nicht explizit genannt werden.

Um zu entscheiden, ob ein Anbieter seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, wird das Verhältnismäßigkeitsprinzip angewendet. Hierbei sind folgende Kriterien relevant: Art des Inhalts, Publikum, Größe der Plattform und der Verfügbarkeit der geeigneten technischen Mittel, sowie die Kosten, die auf den Anbieter zukommen würden.

Sollte es dennoch erneut zu einem nicht lizensierten Upload kommen, müssen die Anbieter, welche durchschnittlich 5 Millionen monatliche Besucher verzeichnen können, nachweisen, dass sie alle Anstrengungen unternommen haben, um das künftige Hochladen des gemeldeten Contents zu verhindern. Auch hier wäre dies nur durch Upload-Filter möglich.

Was ist so schlimm an der Urheberrechtsreform?

Betrachtet man die Art und Weise, wie der Beschluss zustande gekommen ist, so ist der Missmut der Kritiker nachvollziehbar. Trotz zahlreicher Demonstrationen und E-Mail-Kampagnen ist es den Kritikern nicht möglich gewesen, sich Gehör zu verschaffen.

Für bitteren Beigeschmack sorgt auch eine Meldung, die wenige Stunden nach der Abstimmung über die Ticker lief: Zehn Abgeordnete gaben bekannt, sie hätten bei Entscheidung, ob man über Änderungsanträge diskutieren wolle, aus Versehen dagegen gestimmt. Zur Erinnerung: es haben 5 Stimmen gefehlt.

Der deutschen Regierung wird vorgeworfen, sie habe mit der Zustimmung der Reform Koalitionsbruch begangen. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD einigte man sich darauf, sich gegen Upload-Filter zu positionieren. Da aber in der Richtlinie nie explizit die Rede von einem Filter ist, ist der Vorwurf des Vertragsbruchs Auslegungssache.
Auf EU-Ebene werden die Reform und der unvermeidliche Einsatz der Upload-Filter besonders von der CDU, allen voran Berichterstatter Axel Voss, unterstützt. Widersprüchlich dazu möchte die CDU auf nationaler Ebene ein besagtes Filtersystem mit Hilfe von Pauschallizenzen umgehen.

Upload-Filter sind teuer und müssen für viel Geld von großen Technologienunternehmen erworben werden. Zudem ist ein derartiges Filtersystem anfällig für Missbräuche wie zum Beispiel der Zensur und würde die Kreativität stärker einschränken. Aus Angst vor hohen Bußgeldern durch Urheberrechtsverletzungen käme es zum „Overblocking“.
Es scheint als wären die Urheber und Start-Ups die großen Verlierer einer Richtlinie, die genau jene schützen sollte. Profitabel ist die Reform für Verwertungsgesellschaften und Presseverlage.

Was bisher geschah

Lesen Sie hier den Status vom 14.09.2018.

Am 5. Juli 2018 wurde ein Gesetzesentwurf überraschend vom EU-Parlament abgelehnt, welchem bereits vom EU-Rechtsausschuss zugestimmt worden war. Die Abstimmung galt eigentlich als reine Formalität, um das Gesetz offiziell zu beschließen. Doch mit 318 Stimmen dagegen und 278 dafür (bei 31 Enthaltungen) stimmte das EU-Parlament gegen eine neue Urheberrechtsreform. Ausschlaggebend für dieses Wahlergebnis seien Medienberichten zufolge die Artikel 11 und 13 des Gesetzesentwurf.

Ein kurzes Aufatmen und ein kleiner Hoffnungsschimmer für alle Kritiker des neuen Gesetzesentwurfs. Denn dies bedeutete, dass noch gut zwei Monate Zeit war, um Druck auf die Abgeordneten im Parlament auszuüben und sie dazu zu bewegen, bei der nächsten Abstimmung erneut gegen einen (neu formulierten) Entwurf der Urheberrechtsreform zu stimmen, insofern die kritischen Artikel 11 und 13 nicht überarbeitet wurden.

Nichtsdestotrotz kam es am 12. September zu einer neuen Abstimmung, bei der die neue Reform mit 438 Stimmen dafür und 226 Stimmen dagegen beschlossen wurde. Der Beschluss dieses Gesetzes bedeutet laut Rechtsexperten eine massive Einschränkung des alltäglichen, digitalen Lebens sowie der Meinungsfreiheit im Internet.

Sicherheit für Urheber und der gefürchtete Upload-Filter

Unter der Verantwortung des CDU-Politikers und EU-Parlamentariers Axel Voss wurde dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat im September 2018 ein überarbeiteter Gesetzesentwurf vorgelegt, der die veralteten Urheberechtsrichtlinien in das digitale Zeitalter befördern soll. Der Grund für eine neue Richtlinie ist – neben der (notwendigen) Anpassung an die technischen Gegebenheiten – die größer werdende Entlohnungsschere zwischen den Rechteinhabern und den Urhebern.

Derzeit sind es nämlich die Social-Media-Plattformen wie YouTube oder Facebook, die von den Urheberrechtsverletzungen ihrer User profitieren und so Umsätze in Milliardenhöhe einnehmen. Durch das „notice and take down“-Verfahren sind alle sozialen Netzwerke erst dann dazu verpflichtet Inhalte zu prüfen, wenn sie von einer möglichen Urheberrechtverletzung in Kenntnis gesetzt worden sind. Kurz gesagt: Urheberrechtlich geschützter Inhalt (egal ob Bild, Video, Musik o.ä.) kann so lange von jedem aufgerufen werden, bis er als widerrechtlich gemeldet wird.

Unter einer Urheberrechtsverletzung versteht man die Aneignung und Verbreitung eines fremden Werkes unter eigenen Namen. Die am meisten illegal vervielfältigten und urheberrechtlich geschützten Materialien sind Musikstücke, Bücher, Filme oder Computerprogramme. Eine illegale Herstellung oder Verbreitung sind dabei die häufigsten Verstöße gegen das Urheberrecht. YouTube entwickelte deswegen schon vor einigen Jahren die sogenannte Content ID. Mit diesem Tool ist es möglich, jedes hochgeladene Video mit einem digitalen Fingerabdruck zu versehen, um so das Auffinden von urheberrechtlich geschütztem Material zu vereinfachen.

Artikel 13 soll nun gewährleisten, dass Urheber besser entlohnt werden. Dieser besagt nämlich, dass sich die Rechteinhaber von Content-Plattformen (z.B. YouTube) mit den Urhebern (Schöpfern eines Werkes) zusammensetzen sollen, um über geeignete Vergütungskonditionen zu entscheiden. Kommt es nicht zu solchen Verhandlungen, sind die Rechteinhaber der Content-Plattformen dafür verantwortlich, dass urheberrechtlich geschützter Inhalt nicht veröffentlicht werden kann. Um einer möglichen Strafe durch eine Urheberechtsverletzung zu entgehen, würde die Einführung eines (von vielen gefürchteten) Upload-Filters naheliegen. Zwar ist in dem Gesetzesentwurf nicht wörtlich von einem Upload-Filter die Rede, allerdings gibt es derzeit keine andere technische Lösung um einen Inhalt vor dem Upload auf eine Urheberrechtsverletzung zu überprüfen.

Auswirkungen eines Upload-Filters: Zensur und Kostenexplosion für kleine Betreiber

Befürworter des Upload-Filters argumentieren mit einer Steigerung der Sicherheit im Internet. Filter könnten beispielsweise eingesetzt werden, um die Verbreitung von radikalem Gedankengut zu stoppen, um kinderpornografische Inhalte ausfindig zu machen, oder um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Allerdings würde solch ein Upload-Filter auch zu großen Problemen führen. Denn dies würde auch bedeuten, dass jeder Upload überprüft und möglicherweise voreilig geblockt wird, da Content-Plattformen sicherstellen müssen, dass es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung handelt.

Daneben gilt jedoch das sogenannte Zitatrecht. Dieses erlaubt das Hochladen von urhebergeschütztem Material, insofern man sich auch inhaltlich damit befasst.
Ein technisch-komplexes System wie ein Upload-Filter wäre aber höchstwahrscheinlich nicht in der Lage zu unterscheiden, ob es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt oder ob ein Nutzer von seinem Zitatrecht Gebrauch macht. Beispielsweise wäre es auch für einen Algorithmus unerkennbar ob es sich bei Inhalten um eine Parodie oder Satire handelt.
Ein Upload-Filter würde die Meinungsfreiheit im Internet stark einschränken und könnte sogar zur Zensur missbraucht werden.

Auch nicht mehr erlaubt wären zudem Remixe. Sprich: ein Inhalt, der so abgewandelt wird, dass er nicht mehr dem Sinn des Urhebers entspricht. Die mittlerweile weit verbreitete Meme-Kultur würde bei Einführung des Upload-Filters gänzlich verschwinden. Nicht zu vergessen, welche Kosten auf kleinere Content-Plattformen zukommen, die sich eine derart komplexe Software nicht leisten können. YouTube’s Content ID zum Beispiel kann einen Kostenaufwand von 100 Mio. US-Dollar verzeichnen.

Die Monopolstellung der Internetriesen YouTube, Facebook und Google würde mit einer solchen Regelung weiter gefestigt werden.

Das Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene

In Artikel 11 der neuen Urheberreform soll die Einführung eines Leistungsschutzrechts beschlossen werden. Zeitungsverlage und Online-Publisher sollen einen größeren Anteil der Werbeeinahmen bekommen, die Google und anderen Content-Plattformen mit Werbeanzeigen rund um Links erzielen.

Mit einem Marktanteil von 95% ist der Google News Service der Größte News-Vertreiber im Netz – ohne auch nur einen einzigen Artikel selbst verfasst zu haben.
Zudem haben im Jahr 2017 Facebook und Google gemeinsam 28,7 Milliarden US-Dollar durch die kostenlose Bereitstellung redaktioneller Inhalte erwirtschaften können. Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten dürfen künftig nicht mehr ohne Weiteres angezeigt werden. Dies ist erst nach der Erlaubnis und einer evtl. Zahlung an die entsprechenden Verlage gestattet.

Der Kriegsreporter Sammy Ketz, der sich derzeit als Redaktionsleiter der Agence France Press in Bagdad aufhält, schrieb einen offenen Brief an die Parlamentarier der Europäischen Union. Ketz spricht sich für ein Leistungsschutzrecht aus und erhält dafür Zuspruch. Über 100 Journalisten aus 22 Nationen teilen Ketz´ Ansicht und unterschrieben seinen Brief. Sie forderten die Parlamentarier zu einem klaren „Ja“ zur neuen Leistungsschutzrichtlinie. Darunter auch Journalisten und Mitarbeiter von „Zeit“, „Spiegel“, „New York Times“, „Guardian“, „Le Monde“, „Le Figaro“ und „Corriere della Sera“.

Für Deutschland ist das Leistungsschutzrecht kein unbekannter Begriff. Schon im Jahr 2013 wurde ein Gesetz verabschiedet, das genau diesem Zweck dienen sollte. Jedoch konnten die Presseverlage keine Einigung mit Google erzielen. Google droht nämlich damit, redaktionelle Inhalte komplett aus ihrem Index zu streichen, sollten die Presseverlage weiterhin auf eine Bezahlung bestehen.

Das Leistungsschutzrecht scheiterte in Deutschland und gilt seitdem als politisch untot. Das hinderte die EU-Kommission unter Axel Voss dennoch nicht daran, in ihrem neuen Gesetzesentwurf eine Richtlinie über das Leistungsschutzrecht aufzunehmen.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Natürlich müssen Urheber anerkannt und für die Veröffentlichung ihrer Inhalte besser entlohnt werden. Sammy Ketz weist darauf hin, dass Kriegsreporter ihr Leben riskieren, um über die Lage in Kriegsregionen zu berichten. Vergütet aber werden letzten Endes die Content-Plattformen. Nun schwebt sicher nicht jeder Reporter bei der Recherche neuer Artikel in Lebensgefahr. Aber sein Vergleich verdeutlicht zumindest die unfaire Verteilung der Vergütung in Relation zum Arbeitsaufwand beider Parteien.

Doch wie weit soll man gehen um Urheber zu unterstützen?

Eine Einführung sogenannter Upload-Filter stellt eine große Bedrohung der Meinungsfreiheit dar und das Leistungsschutzrecht scheiterte bereits in Deutschland. Zeit, um Änderungen an dem Gesetzesentwurf vorzunehmen, bleibt den Parlamentariern bis zur endgültigen Abstimmung nach dem Trilog. Erst danach wird sich zeigen, welche Auswirkungen eine neue Urheberreform auf unser tägliches Leben hat.

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