Digitaler Nachlass: Wer erbt Dateien und Accounts?
Testament, Begräbnis, Trauer und Nachlass. Das sind vier Worte, mit denen die meisten Menschen Folgendes verbinden und assoziieren: Das Testament regelt den Umgang mit dem Nachlass und dem Erbe, das Begräbnis ermöglicht den Angehörigen kollektives Trauern und Abschied zu nehmen. Doch im Zuge von neuen Kommunikationsmitteln wie dem Internet verändert sich auch der Tod und die Art, wie damit umgegangen wird.
Mittlerweile tragen sich Userinnen und User in digitalen Kondolenzbüchern ein, zünden online eine Kerze an oder posten Erinnerungen und Trauerbekundungen an die Pinnwand. Manche ersetzen das Profilbild durch ein gemeinsames Foto oder sogar die Todesanzeige, um Mitgefühl und Anteilnahme auszudrücken. Trauer passiert zunehmend online. Dabei können digitale Identitäten ihre Eigentümerinnen und Eigentümer überleben.
Was ist der Digitale Nachlass?
Die wenigsten Menschen können sich unter dem Begriff des digitalen Nachlasses etwas vorstellen. Der Begriff „digitaler Nachlass“ beschreibt medienübergreifend alle Daten, die im Laufe eines Lebens angesammelt werden. Zum einen sind dies laufende Verträge, die online verwaltet werden und zum anderen tatsächlich hinterlassene Daten, die der Person des Verstorbenen zugeordnet werden können. Dazu zählen Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter, aber auch Partnervermittlungsbörsen, E-Mail-Konten, der Zugang zum Online-Banking und Online-Bezahldiensten wie beispielsweise PayPal. Natürlich gehören aber auch Blogs und Webseiten dazu, die der oder die Verstorbene betrieben hat. Denken Sie auch an Shopping-Konten und Streaming-Abos.
Nun stellt sich die Frage, was vor dem Ableben bei den einzelnen sozialen und digitalen Plattformen vorsorglich geregelt werden kann, damit die organisatorischen Dinge für die Hinterbliebenen vereinfacht werden. Hierzu finden Sie im Folgenden eine Auflistung.
Google bietet für alle seine Dienste die Funktion bis zu zehn Nachlassverwalter einzurichten. Diese können Sie unter „Mein Konto“ -> „Daten & Personalisierung“ -> „Daten, Dienste und Konto verwalten“ -> „Plan für Ihr Konto erstellen“ einfügen.
Die eingetragenen Personen erhalten nach einer bestimmten Zeit der Nicht-Aktivität eine Benachrichtigung und – wenn eingestellt – die Option, Kontodaten von ausgewählten Google-Accounts herunterzuladen. Alternativ kann man auch einstellen, dass der Account gelöscht wird. Bei Google Mail lässt sich zudem einrichten, dass Kontakte eine Benachrichtigung erhalten, wenn der Account längere Zeit inaktiv ist.
Bei Facebook gibt es die Möglichkeit, das Profil nach dem Tod in einen Gedenkzustand versetzen zu lassen. Dadurch erscheint vor dem Profilnamen die Formulierung „In Erinnerung an“. Angehörige und Freunde könnten dann nach wie vor auf die Pinnwand schreiben. Dieser Gedenkzustand kann aber nur hergestellt werden, wenn ein Angehöriger Facebook mit einer Kopie der Todesurkunde über das Ableben informiert.
Möchten Sie, dass eine bestimmte Person das Recht bekommt, Ihre Gedenkseite zu verwalten, können Sie vorsorglich in Ihren Profileinstellungen einen Nachlasskontakt bestimmen. Dies finden Sie unter den „Einstellungen“ -> „Deine Facebook Informationen“ -> „Kontoinhaberschaft und Einstellungen“.
Möchte man den Gedenkzustand nicht, lohnt es sich bereits jetzt in den Einstellungen zu vermerken, dass das Profil nach dem Tod dauerhaft gelöscht werden soll. Die dauerhafte Löschung kann zwar auch von Angehörigen beantragt werden, aber nur dann, wenn in den Profileinstellungen angegeben ist, dass man keinen Gedenkzustand wünscht.
Eine Einstellung, die den digitalen Nachlass regelt, ist derzeit bei Instagram nicht möglich. Nach dem Tod können Hinterbliebene auf Instagram beantragen, dass das Profil in einen Gedenkzustand versetzt wird. Dafür muss nachgewiesen werden, dass die Person tatsächlich verstorben ist, z.B. durch den Link zu einer Todesanzeige oder einem Zeitungsartikel. Familienmitglieder der verstorbenen Person können auch beantragen, dass das Konto dauerhaft gelöscht wird. Dazu muss allerdings nachgewiesen werden, dass es sich um einen direkten Angehörigen handelt, etwa durch die Geburts- oder Sterbeurkunde der verstorbenen Person.
Auch bei Twitter ist es nicht möglich eine Einstellung vorzunehmen, die regelt, was nach dem Tod mit dem Account passieren soll. Wenn ein Twitter-Nutzer verstirbt, kann entweder eine Person, die entsprechend den Nachlassbestimmungen bevollmächtigt ist oder ein nachweislich unmittelbares Familienmitglied mit Twitter Kontakt aufnehmen, um den Account zu deaktivieren. Dazu müssen Sie einen Löschantrag einreichen und entsprechende Dokumente bereitstellen, wie beispielsweise Personalausweis und Sterbeurkunde.
Bei WhatsApp ist es genau wie bei Twitter nicht möglich eine Einstellung vorzunehmen, die regelt, was nach dem Tod mit dem WhatsApp-Account passieren soll. Allerdings ist in dem Hilfebereich von WhatsApp beschrieben was mit inaktiven Accounts passiert. Darin heißt es, dass WhatsApp-Accounts normalerweise nach 120 Tagen Inaktivität gelöscht werden. Dies bedeutet, dass ein Benutzer keine Verbindung über WhatsApp hergestellt hat. Wenn ein Benutzer zwar WhatsApp auf dem Handy hat, aber keine Internetverbindung vorhanden ist, wird der Account als inaktiv angesehen.
TikTok
Bei TikTok gibt es wie bei Twitter und WhatsApp keine Möglichkeit, eine Einstellung vorzunehmen, die regelt, was nach dem Tod mit dem Account passieren soll. Bei längerer Inaktivität des Kontos wird es automatisch gelöscht. Damit Angehörige den Account selbst löschen können, benötigt man die Anmeldedaten des Verstorbenen. Sind diese vorhanden, kann man wie folgt vorgehen:
- In den TikTok-Account einloggen
- Auf das Drei-Punkte-Icon oben auf der Profilseite tippen
- „Mein Konto verwalten“ auswählen
- Auf „Konto löschen“ tippen
- Bestätigungscode empfangen und eingeben (der Bestätigungscode wird per SMS an die hinterlegte Handynummer oder per E-Mail auf die hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt)
- Erneut auf „Konto löschen“ tippen
Bei dieser Job-Plattform ist es dem User nicht möglich, spezielle Einstellungen vor dem eigenen Todesfall zu treffen. Jedoch können Angehörige nach Ihrem Ableben ein Online-Formular ausfüllen, um die Löschung des Profils zu veranlassen. Dafür sind folgende Informationen notwendig:
- Name des Verstorbenen
- URL für das Profil des Verstorbenen auf LinkedIn
- Verhältnis zu dem verstorbenen Mitglied
- E-Mail-Adresse des Verstorbenen
- Todesdatum
- Link zur Todesanzeige
- Unternehmen, bei dem das verstorbene Mitglied zuletzt gearbeitet hat
Nach dem Tod haben die Erben Anspruch auf das Profil. Möchte man das nicht, kann man in seinen Profil-Einstellungen unter Privatsphäre vermerken, dass der Account nicht vererbt, sondern gelöscht werden soll. Die Löschung erfolgt etwa 12 Monate nach der Todesmeldung.
GMX
Bei GMX besteht die Möglichkeit, Ihren Erben Zugriff zu gewähren, sofern entsprechende Dokumente (bspw. Erbschein) vorgelegt werden. Vorherige Einstellungen vorzunehmen, die über den Verbleib des GMX-Accounts nach dem Ableben entscheiden, ist bei GMX nicht möglich.
Was Sie zusätzlich noch tun können
1. Eine Auflistung aller benutzten Online-Konten, Profile, und Abos inklusive Zugangsdaten.
Hier liegt das Augenmerk auf Abos, denn stirbt ein Mensch, gehen sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf die Erben über. Das heißt, sämtliche Verträge, die fortlaufende Kosten verursachen, müssen weiterhin bezahlt werden. Werden allerdings sämtliche Abos mit Zugangsdaten aufgelistet, sind Erben schneller handlungsfähig und können unnötige Zahlungen stoppen.
2. Festlegen, was mit den Inhalten passieren soll.
Möchten Sie Ihre zahlreichen geposteten Fotos sichern lassen? Soll der gesamte Inhalt der Profile gelöscht werden? Gibt es E-Mails, die aufbewahrt werden müssen? An diesem Punkt ist es wichtig, dass Sie genau festhalten, wie mit den Inhalten vorgegangen werden soll.
3. Vertrauensperson benennen und einweisen.
Wem können Sie die Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses zumuten? Besprechen Sie dies am besten bereits jetzt mit einer Vertrauensperson. Vergessen Sie dabei nicht, dass es für Angehörige sehr aufwühlend sein kann, die hinterlassenen Accounts durchzusehen. Sprechen Sie offen mit Ihren engsten Vertrauten darüber, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll.
4. Regelmäßiges Löschen.
Daten, die niemandem in die Hände fallen sollen, löschen Sie am besten von Zeit zu Zeit. Das können z.B. E-Mails, Chat-Nachrichten, der Browserverlauf oder Fotos sein.
Best Practice: Passwort-Manager
Ein Passwort-Manager, auch Kennwortverwaltung genannt, ist eine Software, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes verschlüsselt abspeichern und verwalten können. Die meisten Passwort-Manager verfügen auch über die Möglichkeit, sichere Passwörter zu erzeugen.
Diese Programme gibt es sowohl für Windows-, LINUX- und macOS-Computer als auch für iPhones und Android-Smartphones. Besonders praktisch sind die Browser-Plugins, die das Einfügen der sicheren Passwörter mit einem Klick ermöglichen. Im Passwort-Manager können auch Kreditkarten- und Bankdaten, Softwarelizenzen, WLAN-Passwörter, Führerscheindaten und Co. sicher verwahrt werden.
Einen solchen Passwort-Manger zu haben, ist sowohl jetzt als auch nach dem Tod sehr sinnvoll. Dadurch haben die Hinterbliebenen eine gute Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über den digitalen Nachlass zu verschaffen. Vergessen Sie aber nicht, das Masterpasswort in Ihrem Testament zu vermerken.
Sichere Verschlüsselung zu Lebzeiten und nach dem Ableben
Damit Ihre Daten zu Lebzeiten und nach dem Ableben sicher verschlüsselt sind, können Sie eine Cloud-Verschlüsselungslösung verwenden. Boxcryptor verschlüsselt Ihre Dateien auf Ihrem Gerät, bevor sie in die Cloud synchronisiert werden. Damit ist der höchstmögliche Schutz Ihrer Daten gewährt. Die Software kann unter anderem mit Dropbox, Google Drive, iCloud Drive, und Microsoft OneDrive genutzt werden, sowie mit vielen weiteren – auch regionalen – Anbietern, wie der MagentaCLOUD. Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Inhalte in der Cloud, da die Daten vor der Synchronisation mit AES-256- und RSA-Verschlüsselung geschützt werden. Aufgrund des Zero-Knowledge-Standards können selbst wir bei Boxcryptor nicht auf Ihre Daten zugreifen.
Indem Sie Dateien in Ihrer Cloud verschlüsseln, schützen Sie die Vertraulichkeit ihrer privaten Informationen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie sensible Unternehmensdaten oder persönliche Daten speichern möchten, die sie nicht in den falschen Händen sehen möchten.
Fazit
Obwohl jeder Mensch sich der Endlichkeit seines Lebens bewusst ist, treffen nur die wenigsten Vorbereitungen für das eigene Ableben. Die Verwaltung des digitalen Nachlasses bleibt in den meisten Fällen eine Aufgabe der Angehörigen. Daher ist es umso wichtiger sich mit diesem zu beschäftigen und festzulegen, was mit den Daten nach dem Tod passieren soll.