DSGVO in Kraft getreten – Änderungen müssen heute in 2 Jahren umgesetzt sein
Die neue Datenschutz-Grundverordnung wurde vor zwei Monaten verabschiedet und ist gestern in Kraft getreten. Am 25.05.2018 – also genau heute in zwei Jahren – müssen die Datenschutzregelungen in Unternehmen, die Daten von Europäischen Nutzern verarbeiten, angepasst sein.
Was Sie in diesen zwei Jahren in Datenschutz investieren wird sich in zwei Jahren auszahlen. Denn die Strafen für Nicht-Einhaltung von Datenschutzgesetzen sind dramatisch gestiegen. Das Strafmaß kann bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens umfassen. Jedoch wird es auch danach bemessen, wie viele Vorbereitungen getroffen wurden. Ihre Mühen vor dem 25.05.2018 könnten sich also im schlimmsten Fall als wertvoll erweisen.
Um solche Strafen zu vermeiden, sollten Sie folgende Schritte baldmöglichst umsetzen:
- Datenschutz-Audit: Machen Sie alle personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen ausfindig und analysieren Sie die Schutzmechanismen, die Sie momentan dafür im Gange haben. Finden Sie heraus, welche zusätzlichen Maßnahmen Sie für Ihren Datenschutz treffen müssen.
- Holen Sie sich Hilfe: Der BvD hat bereits potentielle Mehrausgaben für den Datenschutz prognostiziert, insofern dass eine eigene Stelle für Behördenkommunikation nötig werden könnte. Planen Sie dies langfristig ein und suchen Sie sich schon in der Zeit der Umsetzung Hilfe von Sicherheitsexperten.
Das Boxcryptor-Team wird Sie mit weiteren Tipps zur Umsetzung auf dem Laufenden halten, sodass ein reibungsloser Übergang zum neuen Datenschutz gelingt.